
Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
auch berufsbegleitend (PIA)
3-jährige Ausbildung
Abschluss:
staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in
Fachhochschulreife
Voraussetzung:
FOR + einschlägige Berufsausbildung
oder
FHR/AHR +240 Std. in einer berufsspezifischen Einrichtung
oder
FOR + nicht einschlägige Berufsausbildung + 240 Stunden in einer berufsspezifischen Einrichtung